Gemäss Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union vom 27. April 2016 sind alle Betreiber von Webseiten verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wie der Inhaber der Seite mit dort, bewusst oder unbewusst, eingebenen Daten verfährt.
Dazu erkläre ich:
Meine Homepage dient ausschliesslich der Information über mein Angebot. Es besteht für Sie keine Möglichkeit, Daten einzugeben, die ich anschliessend in irgendeiner Weise verarbeite oder speichere. Ich benutze keine Hard- oder Software, die dazu geeignet ist, irgendwelche Daten der Nutzer zu erfassen. Es findet keine Auftragsverarbeitung statt.
Meinen Umgang mit personenbezogenen Daten beschreibt ein Dokument, welches bei Bedarf bei mir eingesehen werden kann.
T. Schneider